Allgemeine Information zur aktuellen Roten Liste
Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe.
Sie sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung
Rote Listen…
- dienen der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope
- sind als ständig verfügbares Gutachten Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen
- zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf
- erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes
- sind Datenquelle für gesetzgeberische Maßnahmen und internationale Rote Listen
- dienen der Koordination des internationalen Naturschutzes
- dienen der Überprüfung des Erfüllungsgrades der Nationalen
Strategie zur Biologischen Vielfalt und - zeigen weiteren Forschungsbedarf auf
Rote Listen werden in der Regel von den Naturschutzverwaltungen erarbeitet bzw. herausgegeben.
In Deutschland sind vor allem die Roten Listen des Bundes und der Bundesländer von Bedeutung.
Aussendung des Bundesamt für Naturschutz (DE) samt Roter Listen:
https://www.bfn.de/themen/rote-liste.html